Medizinisch-Psychologische Untersuchung
Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (abgekürzt MPU) überprüft die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen (auch: Mobilitätskompetenz).
Die offizielle Bezeichnung im Straßenverkehrsgesetz lautet
„Begutachtung der Fahreignung“ (entsprechend:
Begutachtungsstelle für Fahreignung).
Die MPU dient der Beurteilung der
Fahreignung. Der Begriff „Fahreignung“ umfasst als
unbestimmter Rechtsbegriff die körperliche Eignung, die geistige
Eignung (z. B. Reaktionsfähigkeit) und
Persönlichkeitsmerkmale wie die persönliche
Zuverlässigkeit.
Neuerdings wird häufig der übergeordnete Begriff der Mobilitätskompetenz
verwendet, der den Aspekt der Verhaltensentwicklung deutlich stärker
hervorhebt. Verkehrsexperten definieren Mobilitätskompetenz als die
Gesamtheit überdauernder körperlicher, geistiger und verhaltens- bzw.
einstellungsbezogener Voraussetzungen eines Fahrers zum sicheren und
partnerschaftlichen Führen von Kraftfahrzeugen. Es stehen somit Fragen
der Verhaltens- und Einstellungsänderung sowie Anpassungsleistungen an
veränderte körperlich-geistige Bedingungen im Vordergrund, nicht
intellektuelle Fähigkeiten. Mobilitätskompetenz ist nicht mit charakterlicher Eignung gleichzusetzen.